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Was, wann, wo?

Tag des Versuchstiers - Tierschutzgesetz-Novelle lässt Tierversuche unangetastet

22.04.2024 | externe News

Pressemeldung vom 22.04.2024

Bildunterschrift: Nager gehören zu den am häufigsten genutzten Versuchstieren.

Die gezeigten Ratten hatten Glück und kamen in die Obhut von Tierschützern.

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Internationaler Tag des Versuchstiers (24. April)

Deutscher Tierschutzbund kritisiert: Tierschutzgesetz-Novelle lässt Tierversuche unangetastet

Anlässlich des Internationalen Tags des Versuchstiers kritisiert der Deutsche Tierschutzbund, dass Regelungen zu Tierversuchen bei der aktuellen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes unangetastet bleiben.

„Im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes bleibt im Abschnitt zu Tierversuchen alles beim Alten – ein Makel, den wir scharf kritisieren, da einige Vorschriften noch immer nicht den Vorgaben der EU entsprechen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Millionen Tiere, die jedes Jahr für Versuche leiden und sterben müssen, lässt die Politik im Stich.“

Die bisherigen Regelungen im Tierschutzgesetz verhindern, dass Behörden eigenständig und unabhängig von den Angaben des antragstellenden Wissenschaftlers prüfen können, ob ein geplanter Tierversuch wirklich unerlässlich sowie ethisch vertretbar ist. Beantwortet der Antragsteller diese Punkte beim Versuchsvorhaben als gegeben, muss dieses genehmigt werden, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund – und fordert eine Überarbeitung der entsprechenden Regelungen, um den Vorgaben der EU gerecht zu werden. Auch schwerbelastende Tierversuche sowie Versuche an nichtmenschliche Primaten müssten aus Sicht der Tierschützer verboten werden. Entscheidend sei zudem, dass begleitend die im Koalitionsvertrag angekündigte Reduktionsstrategie zu einer Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen ausgebaut wird.

Panikmache wegen Änderungen im Straftatbestand

Obwohl an den speziellen Tierversuchs-Regelungen bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes keine Änderungen vorgesehen sind, sehen manche Wissenschaftler durch eine geplante Verschärfung des Tierschutz-Strafrechts die biomedizinische Forschung bedroht. Im Gesetzentwurf soll laut Paragraph 17 wiederholte Tierquälerei ohne vernünftigen Grund, welche aus Gewinnsucht erfolgt oder eine große Zahl von Wirbeltieren betrifft, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Tierversuchslobby befürchtet, dass dies auch auf die Tötung sogenannter Überschusstiere zutrifft, welche für Tierversuche gezüchtet, aber getötet werden, weil sie etwa das „falsche“ Geschlecht haben oder die gewünschte genetische Veränderung nicht tragen. „Viel Lärm um nichts“, kommentiert Kristina Wagner, Leiterin des Referats für tierversuchsfreie Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund. „Es ist nicht abschließend definiert, ob ein „vernünftiger Grund“ zur Tötung von Überschusstieren vorliegt, daher ist und bleibt es rechtlich eine Grauzone. Auch die Verschärfung des Strafrechts wird dies nicht ändern. Statt also Horrorszenarien über eine Abwanderung der Forschung zu malen, sollten Forscher vermeiden, dass es zu einer hohen Zahl an Überschusstieren kommt – und stärker auf tierversuchsfreie Forschung setzen.“ Dass die offensichtliche Panikmache auch durch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mit einer kleinen Anfrage befeuert wird, beobachtet der Deutsche Tierschutzbund mit Sorge. „Wir beobachten gerade, dass Tiernutzer versuchen, selbst minimale Verbesserungen bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes abzuwenden. Angesichts des Staatsziels Tierschutz ist dies mehr als beschämend“, kommentiert Präsident Schröder.

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