Zum Hauptinhalt springen
Tierheim Münster logoTierheim Münster logo

täglich geöffnet von 14-17 Uhr
Telefon: 0251 326280

  • Das Tierheim
    • Rundgang
    • Team
    • Öffnungszeiten
    • Stellenangebote
    • Anfahrt per Bus
  • Aktiv werden
    • Jugendgruppe
    • Futter- & Geldspenden
    • Patenschaften
    • Kastrationsaktion Katzen
    • verwaiste Jungtiere
    • Kontrolle vermittelter Tiere
    • Infostand + Bücher- und Krammarkt
    • Regelmäßige Treffen der „Tierheim“Aktiven
  • Zuhause gesucht
    • Hunde
    • Katzen
    • Vögel
    • Kleintiere
    • Vermittelt
    • Formulare
  • Hundetraining
    • Hundetraining
  • Termine
    • Externe News
    • Was, wann, wo?
    • Führungen
    • Archiv
  • Vermisst
    • Tier entlaufen, was tun?
    • Tier zugelaufen, was tun?
    • Notfall - was tun?
    • Richtig registrieren – besser wiederfinden!
    • Notdienstplan
    • Metallplakette
  • Tierschutzverein
    • Tierschutzverein Münster
    • Vorstand und Beirat
    • Verwaltung
    • Mitgliedschaft
    • Infomaterial
    • Satzung
    • Tierheime in der Nachbarschaft
  • Galerie
    • Handofer Herbst
    • Ökulluslauf
    • Sommerfest 2024
    • DOGLIVE 2024
    • Abschlussprüfung 2019
    • Wurfgeschwistertreffen am 20.12.2019
    • Bücher- und Krammarkt
    • DOGLIVE 2020
  • Downloads
Was, wann, wo?
Was, wann, wo?

PM - Erneute Kritik an Ausgangssperre für Katzen in Walldorf

27.03.2024 | externe News

Pressemeldung vom 27.03.2024

Bildunterschrift: Katzen ihren gewohnten Freigang zu nehmen, löst bei den Tieren extremen Stress aus und kann zu aggressivem oder depressivem Verhalten führen.

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Erneute Kritik an Ausgangssperre für Katzen in Walldorf

Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass ab dem 1. April in Teilen der Stadt Walldorf erneut eine saisonale Ausgangssperre bis Ende August für Katzen gilt – obwohl sich bisher nicht die erwarteten Erfolge eingestellt haben. Die Ausgangssperre, die vor zwei Jahren von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis zum Schutz der Haubenlerche verordnet wurde, gilt bis Ende August 2025. Spätestens dann müsse mit der „unverhältnismäßigen Verfügung“ endgültig Schluss sein, so der Verband.

„Für Katzen, die es gewohnt sind, nach draußen zu dürfen, führt die Ausgangssperre zu unzumutbaren Einschränkungen und immensem Stress. Das Einsperren über mehrere Monate verursacht eindeutig tierquälerisches Leiden und ist somit tierschutzwidrig“, erklärt Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Auch für die Halter der Tiere sei dies eine enorme Belastung.

Der tatsächliche Einfluss der Walldorfer Katzen auf die örtliche Haubenlerchen-Population ist dabei mehr als fraglich. Eine wissenschaftliche Grundlage, auf der die Entscheidung für eine Ausgangssperre getroffen wurde, gibt es nicht. Darauf weist das Gutachten hin, das der Deutsche Tierschutzbund im Auftrag des lokalen Tierschutzvereins Wiesloch/Walldorf und Umgebung mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und seinem Landesverband Baden-Württemberg erstellt hat. Die Verfügung beruhe auf reinen Vermutungen. Zudem gebe es Alternativen, wie die großflächige Umfriedung mit Elektrozäunen oder Katzenschutzzäunen für sensible Bereiche.

„Der Rückgang der Haubenlerche ist – wie bei vielen anderen Wildvogelarten - in erster Linie auf Naturzerstörung und den Verlust von Lebensräumen und Nahrung zurückzuführen, unter anderem durch die Intensivierung der Landwirtschaft, verstärkte Bebauung von Brachflächen, Bodenversiegelung durch Straßenbau sowie das Insektensterben“, sagt James Brückner, Leiter des Wildtierreferats beim Deutschen Tierschutzbund. Insbesondere in Walldorf fielen Brutflächen einem Neubaugebiet zum Opfer. Wichtig sei es daher, zukünftig diesen Faktoren entgegenzuwirken, um die Haubenlerche besser zu schützen, etwa durch die Schaffung neuer geschützter Bruthabitate. „Sinnvoller und ernstgemeinter Artenschutz geht Hand in Hand mit dem Tierschutz“, so Brückner.

Die Ausgangssperre für Katzen ist aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes „unverhältnismäßig“ und weder mit dem Staatsziel Tierschutz noch dem Tierschutzgesetz vereinbar. Dieses besagt, dass die Möglichkeit eines Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden darf, dass daraus vermeidbare Leiden resultieren. In der Verfügung genannte Alternativen zum gewohnten Freigang, wie das Ausführen an der Leine, seien keine zumutbare Option.

 

 

Zurück

Das Tierheim

  • Rundgang
  • Team
  • Öffnungszeiten
  • Stellenangebote
  • Anfahrt per Bus

Aktiv werden

  • Jugendgruppe
  • Futter- & Geldspenden
  • Patenschaften
  • Kastrationsaktion Katzen
  • verwaiste Jungtiere
  • Kontrolle vermittelter Tiere
  • Infostand + Bücher- und Krammarkt
  • Regelmäßige Treffen der „Tierheim“Aktiven

Termine

  • Externe News
    • Aktuelles
  • Was, wann, wo?
    • Führungen
      • Führungen durch das Tierheim
    • Archiv

      Vermisst

      • Tier entlaufen, was tun?
      • Tier zugelaufen, was tun?
      • Notfall - was tun?
      • Richtig registrieren – besser wiederfinden!
      • Notdienstplan
      • Metallplakette

      Downloads / Links

      Kontakt

      Impressum

      Datenschutz

      Tiere Animation

      Tierschutz-Verein Münster (Westf.)
      u. Umgegend e. V. gegr. 1927

      Tierheim Münster
      Dingstiege 71 | 48155 Münster

      Tel. Tierheim: 0251 / 32 62 80
      Tel. Verein: 0251 / 32 49 04
      Fax: 0251 / 32 67 18

      info[at]tierheim-muenster_de

      • Kontakt
      • Impressum
      • Datenschutz
      • Suche
      • Sitemap