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PM - Schriftliche Urteilsbegründung macht Handlungsauftrag deutlich Deutscher Tierschutzbund fordert Konsequenzen aus Putenurteil

23.07.2026 | externe News

Pressemeldung vom 23.07.2026

Schriftliche Urteilsbegründung macht Handlungsauftrag deutlich

Deutscher Tierschutzbund fordert Konsequenzen aus Putenurteil

Die vorgelegte schriftliche Begründung zum wegweisenden „Putenurteil“ des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) erhöht den Druck auf die Bundesregierung, verbindliche Haltungsanforderungen für Puten zu schaffen. Der Deutsche Tierschutzbund sieht sich in seiner langjährigen Kritik an der konventionellen Putenhaltung bestätigt und fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, die notwendigen Regelungen zügig auf den Weg zu bringen.

„Die schriftliche Urteilsbegründung macht unmissverständlich deutlich, dass die derzeitige Putenhaltung den Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht gerecht wird. Dies liefert einen klaren rechtlichen und fachlichen Auftrag: Die Bundesregierung muss endlich verbindliche Haltungsvorgaben für Puten schaffen“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Das BVerwG stellt in seiner nun veröffentlichten Urteilsbegründung klar, dass die sogenannten Puteneckwerte aus dem Jahr 2013 keine geeignete Grundlage für die tierschutzrechtliche Bewertung der Putenhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben darstellen. Denn sie berücksichtigen die Auswirkungen von Besatzdichte, Gruppengröße und Stallstrukturierung auf die Erfüllung der Grundbedürfnisse der Tiere – insbesondere ihres Ruhe- und Sozialverhaltens – nicht hinreichend. Außerdem lassen die Eckwerte nicht erkennen, inwieweit sie den Interessen der Tierhalter Vorrang vor den Bedürfnissen der Tiere einräumen. Gleichzeitig betont das Gericht, dass sich Behörden auch ohne spezielle Regelungen zur Putenhaltung unmittelbar auf das Tierschutzgesetz sowie wissenschaftliche Erkenntnisse stützen können, um gegen tierschutzwidrige Haltungsbedingungen vorzugehen. Zudem weist das Gericht darauf hin, dass der Verordnungsgeber die Anforderungen an die Putenhaltung konkretisieren sollte, um den Vollzug des Tierschutzgesetzes erheblich zu erleichtern.

„Besonders deutlich ist auch die Aussage des Gerichts zum Schnabelkürzen: Tiere dürfen nicht an ein ungeeignetes Haltungssystem angepasst werden. Vielmehr müssen die Haltungsbedingungen verbessert werden. Genau das fordern wir seit Jahren. Millionen Puten leiden unter überhöhten Besatzdichten, fehlender Stallstruktur und einer Haltung, die ihre grundlegenden Bedürfnisse missachtet“, so Schröder.
 

 

 

 

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Bildunterschrift: Die konventionelle Putenhaltung ist tierschutzwidrig.

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