Zum Hauptinhalt springen
Tierheim Münster logoTierheim Münster logo

Mittwochs bis Sonntags
geöffnet von 14-17 Uhr
Telefon: 0251 326280

  • Das Tierheim
    • Rundgang
    • Team
    • Öffnungszeiten
    • Stellenangebote
    • Anfahrt per Bus
  • Aktiv werden
    • Jugendgruppe
    • Futter- & Geldspenden
    • Patenschaften
    • Kastrationsaktion Katzen
    • verwaiste Jungtiere
    • Kontrolle vermittelter Tiere
    • Infostand + Bücher- und Krammarkt
    • Regelmäßige Treffen der „Tierheim“Aktiven
  • Zuhause gesucht
    • Hinweis
    • Hunde
    • Katzen
    • Vögel
    • Kleintiere
    • Vermittelt
    • Formulare
  • Hundetraining
    • Hundetraining
  • Termine
    • Externe News
    • Was, wann, wo?
    • Führungen
    • Archiv
  • Vermisst
    • Tier entlaufen, was tun?
    • Tier zugelaufen, was tun?
    • Notfall - was tun?
    • Richtig registrieren – besser wiederfinden!
    • Notdienstplan
  • Tierschutzverein
    • Tierschutzverein Münster
    • Vorstand und Beirat
    • Verwaltung
    • Mitgliedschaft
    • Infomaterial
    • Satzung
    • Tierheime in der Nachbarschaft
  • Galerie
    • Sommerfest 2026
    • Sommerfest 2025
    • Handofer Herbst
    • Ökulluslauf
    • Sommerfest 2024
    • DOGLIVE 2024
    • Abschlussprüfung 2019
    • Wurfgeschwistertreffen am 20.12.2019
    • Bücher- und Krammarkt
    • DOGLIVE 2020
  • Downloads
Was, wann, wo?
Was, wann, wo?

PM - Fall „Jette“ zeigt Handlungsbedarf Deutscher Tierschutzbund fordert: Tierquälerei konsequent ahnden

11.06.2026 | externe News

Pressemeldung vom 11.06.2026

Der Fall des grausam gequälten und strangulierten Hundes „Jette“, der derzeit bundesweit für Entsetzen sorgt, macht aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes deutlich, dass Tierquälerei in Deutschland konsequenter verfolgt und bestraft werden muss. 

„Das grausame Schicksal von Jette hat uns sehr betroffen gemacht. Der öffentliche Aufschrei und das große Entsetzen in diesem Fall zeigen, dass die Gesellschaft Tierquälerei nicht als Kavaliersdelikt betrachtet“, sagt Katharina Schneider, Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes, und fordert: „Tierschutzverstöße müssen konsequent verfolgt und die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.“

Strafmaß konsequent ausschöpfen

Zwar sieht das Tierschutzgesetz für vorsätzliche Tierquälerei Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. In der Praxis wird das Strafmaß jedoch nur selten ausgeschöpft. Häufig werden Verfahren eingestellt oder Verstöße lediglich mit Geldbußen geahndet. Verurteilungen mit einer spürbaren Abschreckungswirkung bleiben die Ausnahme. 

Tierhalteverbote wirksam kontrollieren

Wer Tierquälerei oder erhebliche Missstände in der Tierhaltung beobachtet, dem empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund, die Vorkommnisse zu dokumentieren und den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Um bei Verdachtsfällen konsequent und schnell eingreifen zu können, müsse für eine bessere personelle Ausstattung der Behörden gesorgt werden, so die Forderung des Verbands. Gleichzeitig müssten ausgesprochene Tierhalteverbote in einer für Amtstierärzte und Polizei bundesweit zugänglichen Datenbank dokumentiert werden. Nur so könne verhindert werden, dass sich Täter, die in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland umziehen, erneut Tiere anschaffen. 

Zurück
Bildunterschrift: Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt.

Das Tierheim

  • Rundgang
  • Team
  • Öffnungszeiten
  • Stellenangebote
  • Anfahrt per Bus

Aktiv werden

  • Jugendgruppe
  • Futter- & Geldspenden
  • Patenschaften
  • Kastrationsaktion Katzen
  • verwaiste Jungtiere
  • Kontrolle vermittelter Tiere
  • Infostand + Bücher- und Krammarkt
  • Regelmäßige Treffen der „Tierheim“Aktiven

Termine

  • Externe News
    • Aktuelles
  • Was, wann, wo?
    • Führungen
      • Führungen durch das Tierheim
    • Archiv

      Vermisst

      • Tier entlaufen, was tun?
      • Tier zugelaufen, was tun?
      • Notfall - was tun?
      • Richtig registrieren – besser wiederfinden!
      • Notdienstplan

      Downloads / Links

      Kontakt

      Impressum

      Datenschutz

      Tiere Animation

      Tierschutz-Verein Münster (Westf.)
      u. Umgegend e. V. gegr. 1927

      Tierheim Münster
      Dingstiege 71 | 48155 Münster

      Tel. Tierheim: 0251 / 32 62 80
      Tel. Verein: 0251 / 32 49 04
      Fax: 0251 / 32 67 18

      info[at]tierheim-muenster_de

      • Kontakt
      • Impressum
      • Datenschutz
      • Suche
      • Sitemap