Kommentar - “Aufschub reicht nicht! Tierhaltungskennzeichnung gehört neu konzipiert”
Kommentar vom 05.06.2025
“Aufschub reicht nicht! Tierhaltungskennzeichnung gehört neu konzipiert”
Am Freitag, 6. Juni, berät der Bundestag in 1. Lesung über eine Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und damit unter anderem über eine Fristverlängerung für die Markteinführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„In seiner aktuellen Form braucht es keine Fristverlängerung für die Markteinführung der Kennzeichnung. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gehört eingestampft und völlig neu konzipiert.
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag versprochen, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz „auf das Tierwohl auszurichten“. Was wir brauchen, ist ein echtes Tierschutzkennzeichen! Die staatliche Kennzeichnung jedoch stößt keine Verbesserungen hin zu mehr Tierschutz an, sondern bildet lediglich den Status quo der Tierhaltung ab. Keinem Tier wird es so langfristig besser gehen. Hoch tierschutzrelevante Aspekte, wie das Schwänzekupieren bei Schweinen, bleiben völlig unberücksichtigt. Dasselbe gilt für Zucht, Transport und Schlachtung der Tiere. Diese Aspekte müssten mit in die Kennzeichnung einbezogen werden – ebenso wie tierbezogene Indikatoren, die erkennen lassen, wie es in den Tieren in den Haltungsstufen geht. Im AG-Papier der Verhandler von Union und SPD heißt es, dass die Tierhaltungskennzeichnung auf die gesamte Lebensspanne und weitere Tierarten ausgeweitet werden soll - dies wäre unbedingt geboten.
Dem Verbraucherwunsch, den Tierschutzstandard hinter einem Produkt wirklich erkennen zu können, wird die Kennzeichnung daher nicht gerecht. Auch sind die einzelnen Haltungsstufen nicht schlüssig konzipiert; das Zertifizierungs- und Kontrollsystem ist unzureichend.”