Kommentar - Überarbeitetes Gutachten für Greifvögel und Eulen ist „Fortschritt mit Mängeln“

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Kommentar vom 18.12.2024

Überarbeitetes Gutachten für Greifvögel und Eulen ist „Fortschritt mit Mängeln“ 

Zum neu aufgelegten und nun durch das Bundesministerium für Ernährung und  Landwirtschaft (BMEL) veröffentlichten „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen“ kommentiert James Brückner, Leiter des Wildtierreferats beim Deutschen Tierschutzbund:

„Das jetzige Gutachten ist im Vergleich zum Vorgänger aus dem Jahr 1995 zumindest in Teilen ein wesentlicher Fortschritt. Das betrifft vor allem die nun geforderte Sachkunde der Halter, aber auch Angaben zum allgemeinen Management sowie zum Umgang mit verletzten Vögeln. 

Dass der Einsatz von Greifvögeln oder Eulen im Rahmen therapeutischer Maßnahmen aus tierschutzfachlicher Sicht grundsätzlich abgelehnt wird, ist positiv, auch wenn Ausnahmen möglich bleiben. Ebenso stellt das Gutachten klar, dass die Zurschaustellung von Greifvögeln oder Eulen an ständig wechselnden Orten, Flugschauen eingeschlossen, und die Haltung der Tiere in mobilen Einrichtungen nicht zu tolerieren sind.

Enttäuschend ist allerdings, dass Volierenmaße nicht erhöht, teilweise bei kleineren Eulenarten sogar in der Höhe verringert wurden. Auch das Grundproblem der Anbindehaltung falknerisch gehaltener Vögel ist nicht entschärft: Es bleibt weiter erlaubt, Eulen und Greifvögel anzubinden. Die damit einhergehende Gewöhnung bzw. Prägung auf den Menschen, die Nahrungsreduktion und die Anbindehaltung an sich schränken die Vögel dabei in ihrem natürlichen Verhalten erheblich ein und stehen damit im Widerspruch zu den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.“

Der Überarbeitungsprozess für das Gutachten war bereits 2016 mit einer ersten Stellungnahme des Deutschen Tierschutzbundes gestartet, es folgten ein Vor-Ort-Termin aller beteiligten Verbände im Jahr 2019 und verschiedenen Gesprächsrunden mit dem BMEL sowie schriftlichen Stellungnahmen zu verschiedenen Entwürfen über die Jahre. Der Deutsche Tierschutzbund hat das Gutachten unter Verweis auf das gemeinsame Differenzprotokoll der Tierschutzverbände (ab Seite 48) mitgetragen. Das Gutachten ist nicht rechtsverbindlich, kann aber kontrollierenden Behörden als Entscheidungsgrundlage dienen.

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