Deutscher Tierschutzbund bei Bundestags-Anhörung zum Tierschutzgesetz: „Nachbesserungen dringend erforderlich“

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Pressemeldung vom 14.10.2024

Deutscher Tierschutzbund bei Bundestags-Anhörung zum Tierschutzgesetz: „Nachbesserungen dringend erforderlich“

Bei der heutigen Anhörung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes im Agrarausschuss des Deutschen Bundestags wird der Deutsche Tierschutzbund auf notwendige Verbesserungen drängen. Die Tierschützer bewerten grundsätzlich positiv, dass das Tierschutzgesetz nach elf Jahren überarbeitet wird, hätten sich aber angesichts der Versprechen im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung einen konsequenteren Entwurf gewünscht, der Tiere umfassend schützt.

„Einige wichtige Punkte fehlen im Entwurf für das neue Tierschutzgesetz oder sind nicht mit der notwendigen Konsequenz geregelt“, kritisiert Dr. Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, die die Position des Verbands heute vor dem Agrarausschuss deutlich macht. Exemplarisch verweist Müller darauf, dass eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen im Entwurf fehle. Nur mit einer solchen bundesweit einheitlichen Regelung könne die Population frei lebender Straßenkatzen effizient reduziert werden. Als Dachverband von über 740 Tierschutzvereinen und rund 550 Tierheimen weiß der Deutsche Tierschutzbund um die Dimensionen: Unkontrollierte Vermehrung und unüberlegte Anschaffungen haben dazu geführt, dass sich das Leid der Straßenkatzen zu einem der größten unbemerkten Tierschutzprobleme in Deutschland entwickelt hat. Aktuelle Zahlen belegen, dass Tierheime und Tierschutzvereine der Flut an Katzen nicht mehr gerecht werden. Um Tierheime zu entlasten und Tierleid zu verhindern, sei zudem eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Tierhaltung von Nöten, betont Müller. Der Handel mit Tieren müsse stärker reglementiert werden als aktuell vorgesehen.

Müller verweist zudem auf den Nachbesserungsbedarf in Bezug auf die Anbindehaltung. Laut geltendem Recht dürfen Halter die Möglichkeit von Tieren zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen. Dennoch sei vor allem die Regelung zur Anbindehaltung von Rindern im neuen Gesetzentwurf mit vielen Ausnahmen gespickt: Ein monatelanges Anbinden soll weiter erlaubt bleiben. „Das Anbinden schränkt das natürliche Bewegungsbedürfnis und andere Verhaltensweisen so massiv ein, dass es in jeder Form dem Tierschutzgesetz widerspricht“, stellt Müller klar. Auch das Anbinden anderer Tierarten, wie etwa bei Greifvögeln oder Versuchstieren, sei tierschutzwidrig und dürfe in einem neuen Tierschutzgesetz nicht länger toleriert werden. „Das Parlament muss den Mut aufbringen, eine Anbindehaltung für alle Tierarten konsequent zu verbieten. Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines bequemeren Handlings weiterhin zu fixieren und zur Bewegungslosigkeit zu verdammen, ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz vereinbar“, so Müller.

Die Anhörung vor dem Agrarausschuss des Deutschen Bundestags findet heute um 17.30 Uhr statt. Der Deutsche Tierschutzbund wurde als Sachverständiger von der SPD-Bundestagsfraktion geladen. 

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