Kommentar - Konsens der Borchert-Kommission darf nicht ad acta gelegt werden

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Kommentar vom 23.08.2023

Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung beendet seine Arbeit

„Konsens der Borchert-Kommission darf nicht ad acta gelegt werden“

 

Der Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) hat entschieden, seine Arbeit zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu beenden. Der Deutsche Tierschutzbund war nicht Mitglied der „Borchert-Kommission“, aber hat sich mit Fachexpertise in den begleitenden Arbeitsgruppen engagiert. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert:

 

„Die Ergebnisse der Borchert-Kommission waren ein entscheidender Durchbruch, auch und gerade, weil sie von der gesamten Breite aller gesellschaftlichen Akteure im Agrarsektor getragen und erarbeitet wurden. Alte Gräben wurden überwunden, es wurde verantwortungsvoll um Kompromisse gerungen und ein tragfähiger Konsens zur „Nutztier“-Haltung der Zukunft erarbeitet.

 

Das Ende der Kommission darf nicht bedeuten, dass die Ergebnisse jetzt ad acta gelegt werden. Die Kernerkenntnis bleibt gültig und muss der Bundesregierung auch nach dem Ende der Borchert-Kommission weiter als Richtschnur dienen: Die landwirtschaftliche Tierhaltung muss grundlegend umgebaut werden, sonst wird diese keine gesellschaftliche Akzeptanz erfahren und keine Zukunft haben. Die Bundesregierung ist mehr denn je gefordert, endlich eine verlässliche und nachhaltige Strategie für den Umbau der Tierhaltung vorzulegen, die auch der von der Zukunftskommission Landwirtschaft einstimmig vorgegebenen Prämisse „weniger Konsum, weniger Produktion“ folgt. Dass eine solche Strategie bisher fehlt, ist mindestens fahrlässig und ignorant – insbesondere von der FDP, die offenbar bei den notwendigen Fördergeldern blockiert. Aber das gilt auch für die SPD und die Grünen, denn ein Tierhaltungskennzeichen alleine ist noch lange keine Strategie.“

Mit dem jetzt gestrichenen Satz wurde lediglich formuliert, was spätestens seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Praxis des Tötens männlicher Küken aus dem Jahr 2019 geltendes Recht ist. Wer sich jetzt dafür einsetzt, diese Ergänzung des Tierschutzgesetzes zu streichen, der missachtet vorsätzlich die höchstrichterliche Rechtsprechung und tritt das Staatsziel Tierschutz mit Füßen. Das kann nicht im Sinne der Ampelkoalitionäre sein. Die Parlamentarier der Regierungskoalition werden das Gesetz am Ende beschließen, dabei muss das Staatsziel Tierschutz an Bedeutung gestärkt anstatt zurückgestuft werden.“

 

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