ronja
(Zum Vergleich die Fotos: oben im Tierheim, unten in ihrem alten "Zuhause"....)

Ist das nicht eine bezaubernde kleine Hündin, die „Ronja"? Und doch - oder gerade deshalb - eine unglaubliche Geschichte, was dieser wirklich nette Hund mitgemacht hat, bevor die Polizei ihn im Juni 2009 aus seinem Märtyrium befreit hat.

Ein erstes Urteil ist im "Fall Ronja" am 19.01.2010 gesprochen worden. Einen Zeitungsbericht zum Verfahren finden Sie hier. Am 13. April erging das zweite Urteil gegen die eigentliche Hundehalterin. Sie wurde in Abwesenheit zu 50 Tagessätzen zu 10,- Euro und einem Jahr Hundehaltungsverbot verurteilt. Erst Ende Juni 2010 - also mehr als ein Jahr nach Ronjas Martyrium, gab das Gericht Ronja zur endgültigen Vermittlung frei. Damit ist Ronja endlich ganz fest in ihrer Pflegestelle, in der sie nun schon eine ganze Weile lebt, eingezogen.

„Ronja" hatte bereits viermal den Besitzer gewechselt, war von Hand zu Hand gegangen. In einer Familie war der Herr des Hauses alkoholabhängig. Im Rausch trat und schlug er die kleine Hündin, die seitdem als logische Folge Argwohn und Panik vor Männern zeigte.

In ihrem letzten Zuhause gab es auch einen Mann, der „Ronja" zwar eigentlich nichts antat, sich aber auch zum Alkohol hingezogen fühlte. In ihrer erlernten Angst schnappte „Ronja" also in Situationen, die sie nicht einschätzen konnte, nach ihm und wurde dann direkt wieder geschlagen. „Ronja" reagierte in ihrer Angst, indem sie jaulte und winselte, sobald der Mann auch nur in der Wohnung war.

Das Tier musste also bestraft werden!! - und der Lebensgefährte eine glänzende Idee: „Ronja" bekam einen viel zu engen Maulkorb umgeschnürt, wurde buchstäblich in der Dusche „aufgehängt" und kalt abgeduscht. Voller Panik kotete „Ronja" die Dusche zu und litt unsäglich. Diese Prozedur musste die kleine Hündin offenbar häufiger durchleiden - insbesondere, als sie in ihrer Not einmal auf den Computer des Mannes urinierte. Aufmerksame Nachbarn riefen, aufgeschreckt durch "Ronjas" panisches Gekreische, zum Glück die Polizei, die dem Drama unverzüglich ein Ende bereitete,  „Ronja" ins Tierheim brachte und Anzeige gegen die Tierhalterin erstattete. Bei uns im Heim erholte sie sich zum Glück erstaunlich rasch und legte ganz schnell ihr freundliches Wesen wieder an den Tag. Zwar ist selbst jetzt immer noch nicht abschließend geklärt, ob „Ronja" unter Umständen wieder zurück zu ihrem „Frauchen" muss - wir hoffen aber inständig, dass das nicht der Fall sein wird. Wir wünschen uns ein Happy-End für die Hündin, die so viel mitgemacht hat und doch "everybodys Darling" ist!

In der ersten Gerichtsverhandlung im Januar konnte der Richter nur gegen den Lebensgefährten der Hundehalterin ein Urteil fällen, weil die Frau - offenbar psychisch sehr angeschlagen - plötzlich den Gerichtssaal verließ. Über den Lebensgefährten - immerhin den Täter - wurde ein zeitlich befristetes Hundehaltungsverbot sowie die Zahlung einer Geldbuße verhängt. Der Hund hat erheblich gelitten“, sagte ein Tierarzt, den das Gericht als Gutachter beauftragt hatte. „Das Tier war in einer Zwangssituation, aus der es nicht entkommen konnte. Und mit dieser Aussage griff das Tierschutzgesetz. Die eigentliche Eigentümerin von "Ronja" machte dennoch mehrmals deutlich, dass sie auf gar keinen Fall auf ihren Hund verzichten will.

Am Dienstag, dem 13. April, fand die Hauptverhandlung gegen die Hundehalterin statt. Kaum jemand hatte es anders erwartet: Richter, Staatsanwältin, der Sachverständige, die Zeugen und Zuschauer warteten vergeblich auf die Angeklagte - sie blieb dem Prozess unentschuldigt fern. Das schützte sie diesmal aber nicht vor dem Richterspruch: sie wurde zu 50 Tagessätzen zu 10,- Euro verurteilt und darf ein Jahr lang keinen Hund halten. "Ronja" wird ganz offiziell eingezogen (sie lebt ohnehin zum Glück schon in einer Pflegestelle bei Leuten, die sie auch endgültig aufnehmen wollen).
Nun wird es noch vier Wochen dauern - das Urteil muss zugestellt werden und die Einspruchsfrist eingehalten werden -, aber wir sind zuversichtlich, dass es jetzt, nach immerhin zehn Monaten, bei dieser Entscheidung bleiben wird.


So fanden die Polizeibeamten „Ronja" hilflos aufgehängt in der Dusche vor: (Originalfoto) - klatschnass, verstört und die Panik im Blick!
ronjadusche